Bebauungsplan Nr. 10.02 "Solarpark Zaacko" (Entwurf, Stand September 2025) in der Stadt Luckauformelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB |
|
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Luckau hat in öffentlicher Sitzung am 29.02.2024 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 10.02 „Solarpark Zaacko“ gefasst (Beschluss-Nr. Stvv/24/009). Mit dem Planverfahren wird die Schaffung von Sonstigen Sonderbaugebieten der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ gem. § 11 Baunutzungsverordnung (BauNV) angestrebt. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 10.02 „Solarpark Zaacko“ wurde in der Zeit vom 02.06.2025 bis einschließlich 04.07.2025 auf der Homepage der Stadt Luckau veröffentlicht und hat öffentlich ausgelegen. Den Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurde mit Anschreiben vom 12.05.2025 Gelegenheit zur Abgabe ihrer Stellungnahme zum Vorentwurf gegeben. Nach Abschluss der Beteiligungsschritte wurden die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und die Bauleitplanung überarbeitet. In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Luckau vom 27.11.2025 wurde der Entwurf mit Stand vom September 2025 als Grundlage für die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt (Beschluss-Nr. Stvv/25/075).
Hinweise zur förmlichen Beteiligung Abgabefrist für die Einreichung der Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Behördenbeteiligung ist Freitag, der 16. Januar 2026. Die Auslegung des Entwurfs findet in der Zeit vom 5. Januar bis einschließlich 6. Februar 2026 in der Stadtverwaltung Luckau im 1. Obergeschoss (Flur), Am Markt 34 in 15926 Luckau während der Dienstzeiten statt.
Folgende Beteiligungsmöglichkeiten für die TÖB und Nachbargemeinden bestehen:
Rückfragen sind unter Tel. 03544/2420 möglich.
| Downloads GESAMTE PLANUNTERLAGEN Planzeichnung Begründung, Teil 1 Begründung, Teil 1 (Anlage Blendgutachten Begründung, Teil 2 Begründung, Teil 2 (Anlage 1, Artenschutzfachbeitrag) |
