10. Änderung der 1. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Heideblick(Entwurf, Stand Oktober 2025)förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB |
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick hat in öffentlicher Sitzung am 14.10.2024 den Aufstellungsbeschluss für die 10. Änderung der 1. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans gefasst (Beschluss-Nr. 035/24-02). Die 10. Änderung der 1. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans erfolgt parallel zum Verfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 13 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Wüstermarke Sorge“. Damit sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage geschaffen werden. Zu diesem Zweck soll die Darstellung des Flächennutzungsplans für das Plangebiet von Flächen für die Landwirtschaft in Sonderbauflächen der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ geändert werden. Der Vorentwurf der 10. Änderung der 1. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans wurde in der Zeit vom 02.06.2025 bis einschließlich 04.07.2025 auf der Homepage der Gemeinde Heideblick veröffentlicht und hat öffentlich ausgelegen. Den Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurde mit Anschreiben vom 29.04.2025 Gelegenheit zur Abgabe ihrer Stellungnahme zum Vorentwurf gegeben. Nach Abschluss der Beteiligungsschritte wurden die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und die Bauleitplanung überarbeitet. In der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick vom 03.11.2025 wurde der Entwurf mit Stand vom Oktober 2025 als Grundlage für die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.
Hinweise zur förmlichen Beteiligung Abgabefrist für die Einreichung der Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Behördenbeteiligung ist Freitag, der 19. Dezember 2025. Die Auslegung des Entwurfs findet in der Zeit vom 1. Dezember 2025 bis einschließlich 16. Januar 2026 in der Gemeindeverwaltung Heideblick, Luckauer Straße 61, 15926 Heideblick OT Langengrassau im Bauamt während der Dienstzeiten statt.
Folgende Beteiligungsmöglichkeiten für die TÖB und Nachbargemeinden bestehen:
Rückfragen sind unter Tel. 03544/2420 möglich.
| Downloads Planzeichnung Begründung mit Umweltbericht Begründung, Anlage Artenschutzfachbeitrag Begründung. Anlage Biotoptypenkarte |
