Das europäische Recht sieht nach der FFH-Richtlinie einen Schutz europaweit bedeutsamer Arten, Lebensraumtypen und Schutzgebiete vor.
Die Bundesländer setzen dieses Recht um und lassen als Erstaufnahme und Grundlage für Maßnahmen sogenannte Managementpläne erstellen. Unser Büro hatte in Sachsen mehrfach die Gelegenheit für das Landesamt für Umwelt-, Landwirtschaft und Geologie verschiedene Gebiete zu bearbeiten. Dazu gehören u.a. die landschaftlich besonders reizvollen Seitentäler der Elbe bei Dresden (FFH-Managementplan „Elbhänge zwischen Loschwitz und Bonnewitz“) und unterhalb Meißen (Managementplan „Seußlitzer Gründe“). Schwerpunkt war die Erfassung von Tierarten nach der FFH-Richtlinie wie Fledermausarten, Hirschkäfer, Eremit sowie die Lebensraumtypen der Fließgewässer mit Unterwasservegetation, Buchen-, Schlucht/Hangmischwälder und Eichen-Hainbuchenwälder neben anderen weniger Raum einnehmenden Lebensräumen. In Text und Kartenwerk wurden Maßnahmen zu deren Erhaltung formuliert und in Informationsveranstaltungen öffentlich vorgestellt. Eigentümer und Nutzer wurden dabei besonders eng einbezogen. |

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