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Bebauungsplan Windeignungsgebiet Falkenberg/ Pitschen-Pickel (Entwurf, Stand: Mai 2021)


Die Gemeindevertreterversammlung der Gemeinde Heideblick hat am 01.04.2019 in öffentlicher Sitzung den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Windeignungsgebiet Falkenberg/ Pitschen-Pickel gefasst.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sowie die Nachbargemeinden wurden per E-Mail vom 16.12.2020 von der Planung unterrichtet und zur Stellungnahme zum Vorentwurf des Bebauungsplanes bis spätestens 29.01.2021 aufgefordert. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte vom 16.12.2020 bis zum 29.01.2021. Der überarbeitete Bebauungsplanentwurf mit Stand vom Mai 2021 wurde am 14.06.2021 von der Gemeindevertretung als Grundlage für die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.

Es sollen insgesamt 33 Windkraftanlagen (davon sieben außerhalb des Geltungsbereichs) zurückgebaut werden. Hierbei handelt es sich um Anlagen, die in 1998, 2001 und 2002 genehmigt worden sind und für welche ein Repowering unmittelbar bevorsteht. Im Gegenzug werden elf Baufenster für 13 neue Windenergieanlagen ausgewiesen. Da der Planungsraum im Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Heideblick als Konzentrationszone „Windenergienutzung“ ausgewiesen ist, wird der Bebauungsplan aus dem FNP entwickelt.

Der Geltungsbereich orientiert sich an den Grundstücksgrenzen in der Gemarkung Falkenberg, Flur 1; Gemarkung Pickel, Flur 1 und 2; Gemarkung Pitschen, Flur 1 und 2. Dabei wird er im Süden westlich von Falkenberg durch die Bundesstraße B 102 begrenzt. Entlang der Gemeinde- und Landkreisgrenze führt die Grenze des Geltungsbereichs nordwärts in Richtung Hell-Berge. Ehe die Gemeinde- und Landkreisgrenze den Wald passiert, macht der Geltungsbereich im Norden einen Knick und orientiert sich dann südwärts entlang der westlichen Waldkante. Im Süden kreuzt sie die 110-kV-Freileitung, verläuft dazu in einem ca. 150 m großen Abstand ca. 1.000 m parallel, um dann westlich von Falkenberg trichterförmig bis zur Bundesstraße B 102 in einen ca. 150 m breiten Stumpf auszulaufen. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 424 ha.

Der Bebauungsplan soll im Regelverfahren mit einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung.

Hinweise zur förmlichen Beteiligung

Abgabefrist für die Einreichung der Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Behördenbeteiligung ist Freitag, der 30. Juli 2021.

Folgende Beteiligungsmöglichkeiten bestehen:

  • per E-Mail: stellungnahmen[at]siedlungundlandschaft.de
  • Postweg: Planungsbüro Siedlung und Landschaft, Bahnhofstraße 15, 15926 Luckau

Die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplans WEG Falkenberg/ Pitschen-Pickel mit der Begründung, dem Artenschutzfachbeitrag, den faunistischen Gutachten, den Immissionsprognosen und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen findet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB statt vom

01.07.2021 bis einschließlich 02.08.2021

im Bauamt (Zimmer 20) der Gemeinde Heideblick, in Langengrassau - Luckauer Straße 61, 15926 Heideblick während der Öffnungszeiten

Montag           8:00 bis 12:00 Uhr      und      13:00 bis 16.00 Uhr
Dienstag         8:00 bis 12:00 Uhr      und      13:00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch         8:00 bis 12:00 Uhr      und      13:00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag     8:00 bis 12:00 Uhr      und      13:00 bis 16.00 Uhr
Freitag            8:00 bis 12:00 Uhr

Es werden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB folgende Hinweise gegeben:

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Ergänzend werden die Unterlagen, die Gegenstand der Öffentlichen Auslegung sind in das Internet eingestellt. Die Unterlagen können während des o. g. Zeitraums unter www.heideblick.de/bekanntmachungen/index.php eingesehen werden.

Aufgrund von Einschränkungen, die sich aus den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie ergeben, kann es vorkommen, dass Einsichtnahmen während der regulären Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung nicht oder nur eingeschränkt möglich sind. In diesem Fall wird auf das Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) verwiesen, dass befristet bis zum 31.12.2022 gem. § 3 Abs. 1 S. 1 PlanSiG erlaubt, dass die Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt werden kann. Auch insofern werden die Unterlagen, die Gegenstand der Öffentlichen Auslegung sind unter www.heideblick.de/bekanntmachungen/index.php bereitgestellt. Die Abgabe einer Stellungnahme ist per E-Mail an stellungnahmen@siedlungundlandschaft.de möglich. Ferner sind Vereinbarungen zur persönlichen Einsichtnahme oder der alternativen Bereitstellung sowie Übermittlung der Unterlagen telefonisch unter Tel. 035454-88160 möglich.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

 

Geltungsbereich B-Plan WEG Falkenberg/ Pitschen-Pickel

 

Downloads

Bebauungsplan GESAMT
(zip-komprimierter Ordner)

[98,7 MB]

Planzeichnung, Teil 1 von 2
[1,3 MB]

Planzeichnung, Teil 2 von 2
[0,5 MB]

Begründung, Teil 1
[1,8 MB]

Begründung, Teil 2
[13,2 MB]

Begründung, Teil 2 (Anlage Karte Biotoptypen)
[1,6 MB]

Begründung, Teil 2 (Anlage Artenschutzfachbeitrag)
[6,3 MB]

Begründung, Teil 2 (Gutachten Avifauna)
[9,4 MB]

Begründung, Teil 2 (Gutachten Fledermäuse)
[8,7 MB]

Begründung, Teil 2 (Anlage Schalltechnisches Gutachten)
[6,3 MB]

Begründung, Teil 2 (Anlage Schattenwurf-Gutachten)
[52,1 MB]

Begründung, Teil 2 (Anlage Maßnahmenblätter)
[2,3 MB]

Abwägungsprotokoll frühzeitige TÖB-Beteiligung
[0,4 MB]