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2. Ergänzungssatzung Gemeinde Kasel-Golzig OT Schiebsdorf (2. Entwurf)


Ziel und Zweck der 2. Ergänzungssatzung

Im März 2001 hat das Amt Golßener Land (Gemeinde Schiebsdorf) die Ergänzungssatzung für Schiebsdorf beschlossen. Innerhalb dieser Satzung wurden fünf Außenbereichsgrundstücke gem. § 34 Abs. 4 und 5 BauGB in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB (Innenbereich) einbezogen. Mit Schreiben vom 16.05.2017 und 22.06.2017 beantragten verschiedene Grundstückseigentümer die Erweiterung der Innenbereichssatzung für ihre Grundstücke. So hat das Amt Unterspreewald in der Gemeindevertretersitzung am 11.09.2017 den Beschluss zur Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung bzw. zur Aufstellung einer 2. Ergänzungssatzung der Gemeinde Kasel-Golzig OT Schiebsdorf gefasst.

 

Hinweise zur Beteiligung zum 2. Entwurf

Die im Rahmen der förmlichen Behörden- und TÖB-Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen wurden durch die Gemeindevertretung am 22.10.2018 abgewogen. Die angepassten Unterlagen wurden in gleicher Sitzung beschlossen. Es wird ausdrücklich, darauf hingewiesen, dass im Rahmen der erneuten förmlichen Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB gemäß § 4a Abs. 3 BauGB Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abzugeben sind. Der Entwurf wurde in den folgenden Punkten überarbeitet:

 

  • Stellungnahme Deutsche Telekom Technik GmbH
    • Aufnahme von Hinweisen zum Umgang mit Leitungen bei Bauarbeiten, Pflanzungen etc. im Erläuterungsbericht (Kap. 3 (S. 23))
  • Stellungnahme Landesamt für Umwelt
    • Beschreibung der Auswirkungen der Planung auf abiotische Schutzgüter (Erläuterungsbericht, Kap. 6 (S. 29/30))
  • Stellungnahme Landesbetrieb Forst Brandenburg
    • Bewertung des öffentlichen Interesses nach § 8 LWaldG für die Umwandlung der bewaldeten Flächen E und F (Kap. 2 (S. 12/13), Erläuterungsbericht)
  • Stellungnahme Untere Naturschutzbehörde
    • Ergänzung von Festsetzungen auf der Planzeichnung sowie zusätzliche Erläuterungen in Kap. 3 der Begründung (S. 15) hinsichtlich der max. zulässigen Versiegelung von Wegen und Plätzen innerhalb der Fläche H (§ 4 - Maß der baulichen Nutzung)
    • Ergänzung von Festsetzungen auf der Planzeichnung sowie zusätzliche Erläuterungen in Kap. 3 der Begründung (S. 21/22) hinsichtlich der Errichtung eines Wohngebäudes in einer Bauflucht von 2 bis 5 m innerhalb der Fläche G (§ 4 - Maß der baulichen Nutzung)
    • Verringerung der Tiefe des Satzungsbereichs innerhalb der Fläche G (analog zur Tiefe der gegenüberliegenden Grundstücke)
  • Stellungnahme Kreisentwicklung
    • Ergänzung der Flächenbezeichnungen A bis H in der Planzeichnung
    • Festsetzung, dass nicht störende Gewerbebetriebe nur ausnahmsweise zulässig sind (§ 3 - Art der baulichen Nutzung)
    • Ergänzung, dass Doppelhäuser als Wohngebäude zulässig sind (§ 4 - Maß der baulichen Nutzung)
    • Ergänzung von Festsetzungen auf der Planzeichnung sowie zusätzliche Erläuterungen in Kap. 3 der Begründung (S. 21/22) hinsichtlich der Errichtung eines Wohngebäudes in einer Bauflucht von 2 bis 5 m innerhalb der Fläche G (§ 4 - Maß der baulichen Nutzung)
    • Verringerung der Tiefe des Satzungsbereichs innerhalb der Fläche G (analog zur Tiefe der gegenüberliegenden Grundstücke)
    • textl. Korrektur bei der Plangebietsbeschreibung (Kap. 1 und 3) hinsichtlich der vorhandenen Wohnbebauung (Dominanz zweigeschossiger Wohnhäuser anstelle Eingeschossiger)
  •  

Die Tabelle mit den Abwägungsentscheidungen kann hier ebenfalls heruntergeladen und eingesehen werden. Anregungen aus der Öffenlichkeitsbeteiligung sind keine eingegangen. Resultierende Änderungen auf Planzeichnung oder in der Begründung sind mit einem "X" in den letzten beiden Spalten versehen. Die Dauer der Auslegung und die Frist der Behördenbeteiligung wird dabei gemäß § 4a Abs. 3 BauGB angemessen verkürzt.

 

Die Frist zur Abgabe der Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung endet am 9. November 2018.

Die Offenlage erfolgt vom 12. - 28. November 2018.

 

Folgende Beteiligungsmöglichkeiten bestehen:

 

  • per E-Mail: k.fischer[at]siedlungundlandschaft.de
  • Briefweg: Planungsbüro Siedlung und Landschaft, Bahnhofstraße 13, 15926 Luckau
  • Offenlage vom 12.11. - 28.11.2018: Amt Unterspreewald, Hauptsitz Golßen, Markt 1, Sekretariat, 2. OG, in 15938 Golßen sowie in der Nebenstelle Schönwald, Hauptstraße 49, Bauamt, Zimmer S006, 15910 Schönwald OT Schönwalde (Einsichtnahme Montag und Mittwoch von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr, Dienstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 19.00 Uhr, Donnerstag von 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr, Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr)

 

Rückfragen können unter Tel. 03544/2420 getätigt werden.

 

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